BASIS

Nächster offener Samstag für Besprechung und Terminvereinbarung ist der

01.07.2023 von 12 bis 16 Uhr

Seit 2008 arbeiten wir im Kunsthaus Rhenania am Yachthafen in einem Atelier ohne Laufkundschaft.

Wir tätowieren nur mit festen Terminen und ermöglichen uns und Euch, qualitative Tattoositzungen in einem ungestörten Rahmen.

Detaillierte Informationen und ein Kontaktformular findet Ihr unter ` TERMIN ´

Schaut Euch unsere Arbeiten genau an, um für Euch zu entscheiden ob wir diejenigen sind, die Euren Tattoowunsch umsetzen sollen.
Wir kopieren keine Tätowierungen anderer Künstler und erstellen projektbezogen nicht immer eine Vorlage, sondern arbeiten direkt auf der Haut.

Macht euch Gedanken über Eure Hautkunst. Eine erfolgreiche Planung Eurer Tätowierung setzt voraus, dass Ihr wisst was Ihr möchtet.

Kommt gut vorbereitet zur Beratung und bringt Anschauungsmaterial ( print/ digital ) in einer entsprechend
guten Auflösung als Inspiration mit, um Euer Projekt bestmöglich zu planen.

Ausserhalb der angegebenen Beratungszeiten stehen wir Euch persönlich nicht zur Verfügung.

Wir werden regelmässig vom Gesundheitsamt überprüft und arbeiten nach den gesetzlich hygienischen Mindestanforderungen.
Unsere Farben entsprechen der EU Resolution ResAP ( 2008 )und der in Deutschland geltenden TVO ( Tätowiermittelverordnung )

Wir tätowieren nur nach Vollendung des 18 Lebensjahrs.
Nicht tätowiert werden :

– Schwangere und stillende Frauen, Personen mit übertragbaren Infektionskrankheiten oder Blutgerinnungsstörung.

– Personen die zur Terminzeit unter einer Entzündung, Erkältung, bakteriellen Infektionskrankheit leiden, oder wegen einer akuten Erkrankung Medikamente ( Blutverdünnende Medikamente, Antibiotika, o.ä ) einnehmen.

– Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Personen, die eine Betäubungssalbe vor ihrem Termin verwendet haben.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von TATTAU/WULFF

Wir tätowieren nur nach Vollendung des 18. Lebensjahrs. Nicht tätowiert werden: Schwangere und stillende Frauen, Personen mit übertragbaren Infektionskrankheiten oder Blutgerinnungsstörungen, Personen die zur Terminzeit unter einer Krankheit (Entzündung, Erkältung, bakterielle Infektionskrankheiten) leiden, sowie Personen die zur Terminzeit Medikamente aufgrund einer akuten Erkrankung einnehmen (blutverdünnende Medikamente, Antibiotika). Wir werden regelmäßig vom Gesundheitsamt überprüft und arbeiten nach den gesetzlich hygienischen Mindestanforderungen. Unsere Farben entsprechen der EU Resolution ResAP (2008) 1 und der in Deutschland geltenden TVO (Tätowiermittelverordnung). Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen; insbesondere für politische Wunschmotive. Mit dem Einverständnis der Kunden werden Fotos der Tätowierung oder auch Zeichnungen im Internet und im Studio veröffentlicht, die Rechte bleiben allein dem Studio TATTAU und deren Inhabern vorbehalten. Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde eine Tätowierung in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung, seitens des Kunden nachgewiesen. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von mindestens 50,- Euro in bar zu leisten, welche als Absicherung für die Terminvergabe, sowie den Vorbereitungsaufwandes vom Erstgesprächs an, dient. Damit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Im Erstgespräch vereinbarte Preise sind unverbindlich – sollte der Kunde nach der Vorlagenerstellung Änderungswünsche vorbringen, so sind diese, bemessen nach dem Aufwand, mit Aufpreisen verbunden. Die Anzahlung wird mit Vollendung des Projektes verrechnet. Bei individuell angefertigten Tätowiervorlagen ist ebenfalls eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,00 zu leisten. Der Erstentwurf, sowie eine Abänderung sind im vereinbarten Tätowierpreis enthalten. Sollte ein von uns entworfenes Motiv nicht tätowiert werden, verfällt die Anzahlung für den Entwurf.

Eventueller weiterer Zeichenaufwand wird mit EUR 50,00 pro angefangener Stunde berechnet. Alle Zeichnungen gehören TATTAU und sind geistiges Eigentum des Künstler/in/s.
Das Gebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen, Tippfehler und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen. Mit Ausnahme von dem Geschäftsführer oder Inhabern sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, mündliche Abreden zu treffen. Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage später als 14 Tage vor dem Termin ist die Anzahlung in diesem Falle nicht zurück zu zahlen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin wird die Anzahlung einbehalten und der Betrag für die eingeplante Sitzung nach Stundensatz/ Sitzungspreis in Rechnung gestellt. Getätigte Anzahlungen können nur in Form eines Gutscheins zurück erstattet werden. Zu den Arbeitsbereichen haben nur der Kunde und der Tätowierer Zutritt. Dritten kann die Anwesenheit nicht gestattet werden. Für eventuelle Folgeschäden bei Tattoos übernehmen wir keine Haftung. Die Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der unterzeichneten Einverständniserklärung erklärt ihr euch bereit alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierer zu verzichten. Auf Folgeschäden, eventuelle Komplikationen oder bei Nichtgefallen übernehmen wir keine Haftung. Tätowierungen müssen direkt und ausschließlich mit Bargeld, sowie in voller Höhe gezahlt werden. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden und werden nicht ausbezahlt, sondern gelten ausschließlich zur Verrechnung einer Tätowierungen. Vereinbarte Preise gelten in Euro, inkl. 19% gesetzlicher MwSt. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche über die Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland verlegt oder seinen Wohn- bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.